Seit 2023 ist es für Vermieter verpflichtend, sich an den CO2-Kosten für die Beheizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Eigentümer zu ermutigen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Tatsache bedacht, dass die Eigenschaften der Heizsysteme und die bauliche Beschaffenheit der Gebäude wesentlich den […]
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