Die Mietpreisbremse in Deutschland wird bis Ende 2029 verlängert und als Maßnahme zur Begrenzung der Mietkosten an angespannten Wohnungsmärkten beibehalten. Die Regelung sieht vor, dass Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Trotz der Verlängerung der Mietpreisbremse äußern Verbände der Immobilienwirtschaft Kritik. Sie befürchten, dass die kontinuierliche Regulierung der Mieten […]