Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung von virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen (WEG) gesetzlich erlaubt (§ 23 Abs. 1a WEG). Dadurch wird es den Wohnungseigentümern ermöglicht, ohne physische Anwesenheit über Beschlüsse zu entscheiden. Mit einer erforderlichen Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen können Wohnungseigentümer beschließen, dass die WEG ab Beschlussfassung für drei Jahre als virtuelle Eigentümerversammlung stattfinden kann. […]